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Recht des Geistigen Eigentums [ ab 5. Sem. Dipl. WPF SP 3 und WF SP 4 und PB 4 LL.B.]
Einführung in das deutsche und europäische Immaterialgüterrecht
10.533
Dozenten
Beschreibung
Diese Vorlesung ist ein Wahlpflichtkurs im Schwerpunktbereich Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums (SPB 3) und ein guter Einstieg in den Schwerpunkt.
Die Vorlesung ist zugleich ein Wahlfach im Schwerpunktbereich Recht der Digitalen Gesellschaft (SPB 4).
Teilnahmevoraussetzungen: ab 5. Fachsemester.
Inhalt der Veranstaltung:
Die Vorlesung gibt eine Einführung in das deutsche und europäische Recht des Geistigen Eigentums. Sie bietet Ihnen einen guten Überblick über das Gesamtsystem sowie die verschiedenen Schutzrechte (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht), die Sie später als Vertiefung wählen können. Sie erläutert das Spannungsverhältnis zum Wettbewerbsrecht (Kartellrecht und UWG) und ordnet das Geistige Eigentum in die Rechtsgebiete ein, die Sie bereits aus dem Grundlagenstudium kennen (Öffentliches Recht, Strafrecht, Zivilrecht).
Behandelt werden der Begriff des Geistigen Eigentums und die einzelnen Schutzrechte (Schutzzweck, Schutzvoraussetzungen, Schutzumfang und Entstehung). Auch die Schranken des Schutzes des Geistigen Eigentums und die rechtsgeschäftlichen Verwertungsmöglichkeiten, sowie Schutzrechtsverletzungen und ihre Rechtsfolgen werden anhand aktueller Beispiele praxisnah erarbeitet. Abgerundet wird der Stoff durch die aktuelle Diskussion zum Konzept zum Schutz von Daten (Data Act, DSGVO) und Geschäftsgeheimnissen, die zumindest Ähnlichkeiten mit dem IP aufweisen.
Die Vorlesung knüpft an das Grundstudium an: Rechte des Geistigen Eigentums sind als Eigentum i.S.v. Art. 14 GG geschützt und können durch kollidierende Grundrechte (bspw. Meinungsfreiheit, Pressefreiheit) begrenzt werden. Die rechtsgeschäftliche Verwertung von Schutzrechten folgt im Grunde den Regeln des Sachenrechts (Trennung und Abstraktion) und des allgemeinen Vertragsrechts. Im Fall der Schutzrechtsverletzung werden Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz gewährt. Für alle drei Beispiele gilt aber, dass die allgemeinen Regeln durch spezifische Regeln im Recht des Geistigen Eigentums konkretisiert oder modifiziert werden.
Neben den dogmatischen Besonderheiten erfahren Sie aber auch, welche Bedeutung die Schutzrechte für die wirtschaftliche Entwicklung (Innovation, Marketing) haben und wie wir als Verbraucher uns davon beeinflussen lassen.
Literaturempfehlungen:
Götting/Hofmann/Zech, Gewerblicher Rechtsschutz, 12. Auflage, München 2024
Pierson/T.Ahrens/Fischer, Recht des Geistigen Eigentums, 4. Auflage, München 2018
Alle erforderlichen Gesetzestexte werden zur Verfügung gestellt.
Hinweis:
In den Vorlesungen erhalten Sie Handouts und Übersichten mit Zusammenfassungen der wichtigsten Punkte, Wiederholungsfragen, weiteren Literaturempfehlungen und Fallbesprechungen. Sie sind nach Ende der Vorlesung am Lehrstuhl als Skript (gegen Ersatz der Kopierkosten) erhältlich.
Bitte melden Sie sich in der Schwerpunktgruppe SPB 3 an. Dann erhalten Sie alle aktuellen Nachrichten (Vorlesungstermine, Workshops, Zusatzveranstaltungen). Gerne können Sie uns über StudIP auch Fragen stellen, wir antworten dann über die Gruppe, damit alle dieselben Informationen erhalten. Sprechen Sie mich gerne auch nach der Vorlesung an.
Weitere Angaben
Ort: 15/134
Zeiten: Di. 10:00 - 12:00 (wöchentlich)
Erster Termin: Dienstag, 29.10.2024 10:00 - 12:00, Ort: 15/134
Veranstaltungsart: Vorlesung (Offizielle Lehrveranstaltungen)
Studienbereiche
- Rechtswissenschaft > Zivil- und Zivilverfahrensrecht